Häufige Fragen
Das Projekt im Überblick
Was ist die Infrastrukturoffensive Oberschwaben?
In der Infrastrukturoffensive Oberschwaben (InO) verlegen wir neue Glasfaser- und Stromleitungen in gemeinsamen Baumaßnahmen. Beteiligt sind die Netze BW Sparte Dienstleistungen und der regulierte Netzbetrieb der Netze BW. Wir bauen von März 2026 bis voraussichtlich Anfang 2030 im Landkreis Biberach und im Alb-Donau-Kreis.
In 30 Kommunen mit 47 Teilorten entstehen im Auftrag der NetCom BW über 10.000 Glasfaser-Hausanschlüsse. Hinzu kommen rund 5.000 Strom-Hausanschlüsse. Das Bauvolumen liegt bei rund 100 Millionen Euro.
Warum werden Glasfaser- und Stromleitungen gemeinsam verlegt?
Wenn wir eine Straße ohnehin für das Glasfasernetz öffnen, nutzen wir die Baumaßnahme gleich mit. Dort, wo es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, ersetzen wir alte Freileitungen durch moderne Erdkabel. So muss die Straße nur einmal geöffnet werden. Das verkürzt die Bauzeit und verringert Verkehrsbehinderungen, Lärm und andere Belastungen für Anwohner*innen. Zugleich sparen wir Kosten und bauen die Infrastruktur effizient und zukunftssicher aus.
Wer ist für den Infrastrukturausbau verantwortlich?
Die NetCom BW ist als Telekommunikationsanbieter unser Auftraggeber für den Glasfaserausbau. Sie verantwortet die aktive Technik, den späteren Betrieb des Glasfasernetzes sowie Vermarktung und Tarife für Endkund*innen.
Die Netze BW Sparte Dienstleistungen verlegt im Auftrag der NetCom BW die neuen Glasfaserleitungen. Gebäude, für die ein Vertrag mit der NetCom BW vorliegt, erhalten einen Glasfaser-Hausanschluss bis ins Gebäude. Alle anderen Gebäude im Ausbaugebiet erhalten eine Vorstreckung bis an die Grundstücksgrenze.
Zugleich modernisiert die Netze BW als regulierter Netzbetreiber das Stromnetz. Alle Gebäude im Ausbaugebiet, die noch über Freileitungen auf den Dächern versorgt werden, stellen wir schrittweise auf Erdkabel um. Die Freileitungen bleiben bestehen, bis alle Gebäude ihre Hausinstallation auf den neuen Hausanschlusskasten umgestellt haben. Das kann bis zu zwei Jahre dauern. So lange laufen beide Systeme parallel.
Bin ich von den Bauarbeiten betroffen?
Geben sie auf der Startseite ihre Straße in die Adressprüfung ein. Sie sehen sofort, ob die Adresse von aktuellen Bauarbeiten betroffen ist.
Betrifft der Ausbau mein Grundstück oder mein Gebäude?
Ob ein Grundstück betroffen ist, hängt vom Glasfaser-Ausbaugebiet und vom geplanten Hausanschluss ab.
Die Glasfaser-Ausbaugebiete zeigt die NetCom BW auf ihrer Website: https://www.netcom-bw.de/breitbandausbau/ausbaugebiete.
Bei Strom-Hausanschlüssen erhalten betroffene Eigentümer*innen ein Informationsschreiben der Netze BW.
Zeitplan und Bauablauf
Was wird konkret gebaut?
Die Netze BW Sparte Dienstleistungen verlegt im Auftrag der NetCom BW neue Glasfaserleitungen.
Liegt ein Vertrag mit der NetCom BW vor, stellen wir einen betriebsfertigen Glasfaser-Hausanschluss bis ins Gebäude her.
Alle anderen Gebäude im Ausbaugebiet erhalten eine Glasfaser-Vorstreckung bis an die Grundstücksgrenze, also bis etwa 0,5 Meter auf das Grundstück.
Parallel dazu verlegt die Netze BW bei Projekten der Infrastrukturoffensive Oberschwaben (InO) abschnittsweise neue Stromkabel – vor allem dort, wo Gebäude noch über Freileitungen auf den Dächern versorgt werden. Diese Gebäude erhalten einen kombinierten Strom- und Glasfaser-Hausanschluss. Einen Glasfaservertrag müssen Eigentümer*innen dafür nicht abschließen. Mit dem neuen Strom-Hausanschluss legen wir lediglich ein Leerrohr für Glasfaser ins Gebäude, noch ohne Glasfaserkabel.
Wir bauen die Freileitungen erst ab, wenn alle Gebäude eines Stromkreises intern auf die neuen Hausanschlusskästen umgestellt sind. Das kann bis zu zwei Jahre dauern. In dieser Zeit betreiben wir Freileitungen und Erdkabel parallel und schalten nichts vorzeitig ab.
Für die Versorgung der neuen Erdkabel-Hausanschlüsse errichten wir zusätzlich Umspannstationen und Kabelverteilerschränke. Alte, störungsanfällige Mittelspannungskabel ersetzen wir durch neue.
Wann und wie werde ich über die Arbeiten informiert?
Den Baustart geben wir frühzeitig bekannt: zum Beispiel mit einer Pressemitteilung der NetCom BW, im Amtsblatt und auf dieser Projekt-Website. Dort erfahren sie, ab wann wir in welchen Abschnitten bauen und welche Straßen wann betroffen sind.
Wird die Stromleitung eines Gebäudes unter die Erde verlegt, erhalten die Eigentümer*innen außerdem ein Informationsschreiben der Netze BW. Es erläutert die Maßnahme und dient zunächst nur zur Information.
Bevor wir auf einem Grundstück arbeiten, kommen Mitarbeitende der Netze BW oder einer von uns beauftragten Partnerfirma persönlich zu den Eigentümer*innen. Gemeinsam besprechen sie die geplanten Arbeiten und den Hausanschluss.
Wie lange dauern die Arbeiten in meiner Straße?
Das hängt vom jeweiligen Bauabschnitt und vom Gesamtprojekt ab. Entscheidend sind vor allem die Größe des Projekts, der Umfang der Arbeiten und wie aufwendig Bau und Organisation sind.
Geben sie auf der Startseite ihre Straße in die Adressprüfung ein. Sie sehen sofort, ob die Adresse von aktuellen Bauarbeiten betroffen ist.
Wer führt die Bauarbeiten aus?
Partnerfirmen der Netze BW übernehmen in unserem Auftrag den Tiefbau, verlegen Stromkabel und Leerrohre, blasen die Glasfaserkabel ein und verbinden (spleißen) sie. Außerdem vermessen und dokumentieren sie die neuen Leitungen.
Wie werden die Arbeiten kontrolliert?
Die technische Projektleitung und die Baukoordination überwachen die Bauarbeiten vor Ort. Sie prüfen, ob Pläne, Qualitätsstandards und Sicherheitsvorgaben eingehalten werden. In regelmäßigen Baustellenbesprechungen (Jour fixe) stimmen sie sich mit den ausführenden Firmen ab.
Nach einzelnen Arbeitsschritten und vor der Inbetriebnahme nehmen wir die Arbeiten ab und prüfen sie technisch. So stellen wir sicher, dass die Leitungen fachgerecht verlegt sind und funktionieren.
Wo finde ich aktuelle Informationen zum Baufortschritt?
Wir informieren zusätzlich zu dieser Webseite regelmäßig über den Stand der Bauarbeiten, in der Regel vierteljährlich im Amts- oder Mitteilungsblatt der Kommune.
Bei größeren Änderungen, Verzögerungen oder besonderen Einschränkungen informieren wir auch anlassbezogen, zum Beispiel mit Aushängen vor Ort oder zusätzlichen Mitteilungen der Kommune.
Grundstück und Hausanschluss
Werden Arbeiten auf meinem Grundstück durchgeführt?
In vielen Fällen ja: Für Strom- und Glasfaser-Hausanschlüsse arbeiten wir auch auf dem Grundstück.
Wie wird die Leitungsführung auf meinem Grundstück festgelegt?
Bevor wir auf einem Grundstück arbeiten, vereinbaren Mitarbeitende der Netze BW oder einer beauftragten Partnerfirma rechtzeitig einen Termin mit den Eigentümer*innen. Bei diesem Termin legen beide Seiten gemeinsam fest, wo die Leitungen auf dem Grundstück verlaufen und wo der Hausanschluss liegt.
Muss ich den Arbeiten auf meinem Grundstück zustimmen?
Ja. Wir arbeiten erst, wenn die Planung abgestimmt ist und die Eigentümer*innen einverstanden sind. Die Festlegung dokumentieren wir in einem Formular.
Muss ich als Eigentümer*in etwas vorbereiten?
Eigentümer*innen ermöglichen bei Bedarf den Zugang zum Gebäude und zum Keller oder zur Stelle der Hauseinführung, denn der Weg für das Leerrohr muss frei sein. Dekorationsobjekte wie Blumentöpfe räumen sie bitte weg, damit nichts beschädigt wird. Ebenfalls ist es hilfreich, Hecken, Sträucher und sonstige Bepflanzungen, die in den öffentlichen Bereich hineinragen, vor Beginn der Bauarbeiten zurückzuschneiden. So lassen sich Beschädigungen vermeiden und ein zügiger Bauablauf sicherstellen.
Vorhandene unterirdische Leitungen teilen sie bitte der Partnerfirma mit. Weitere Informationen erhalten sie rechtzeitig vor Baubeginn.
Was gilt für Mieter*innen?
Das Leerrohr für Glasfaser gehört zum Gebäude, ähnlich wie ein Wasser- oder Abwasseranschluss. Beauftragen können es deshalb nur die Eigentümer*innen. Mieter*innen wenden sich an ihre Vermieter*innen oder an die Hausverwaltung.
Glasfaservertrag und Anschluss
Benötige ich einen Vertrag für einen Glasfaser-Hausanschluss?
Ja. Einen Glasfaser Hausanschluss bis ins Gebäude bauen wir nur, wenn ein Vertrag mit der NetCom BW vorliegt.
Was erhalte ich mit einem Vertrag bei der NetCom BW?
Mit einem Vertrag der NetCom BW erhalten Eigentümer*innen während der Baumaßnahme einen vollständigen Glasfaser Hausanschluss bis ins Gebäude. Dazu gehören die Glasfaserleitung, die Hauseinführung und der Hausübergabepunkt nach Vorgabe.
An wen wende ich mich bei einem Vertrag mit einem anderen Telekommunikationsanbieter?
Fragen zu Verträgen mit anderen Telekommunikationsanbietern beantwortet diese selbst. Kund*innen wenden sich bitte direkt an ihre dortigen Ansprechpersonen.
Was passiert, wenn ich keinen Vertrag abschließe?
Ohne Vertrag mit der NetCom BW bauen wir keinen Glasfaser-Hausanschluss ins Gebäude. Stattdessen verlegen wir Glasfaserkabel oder Leerrohre in der Straße und eine Vorstreckung bis an die Grundstücksgrenze. So ist ein späterer Hausanschluss mit weniger Aufwand in der Straße möglich. Diesen späteren Anschluss bezahlen die Eigentümer*innen dann selbst.
Was ist eine Glasfaser-Vorstreckung?
Bei einer Vorstreckung verlegen wir ein Leerrohr für Glasfaser bis an die Grundstücksgrenze; in der Regel etwa 0,5 Meter auf das Grundstück, aber noch nicht ins Haus.
An wen wende ich mich bei Fragen zu Tarifen, Produkten oder meinem Vertrag?
Fragen zu Tarifen, Produkten, Laufzeiten, Routern und zum Glasfaservertrag beantwortet die NetCom BW oder der jeweilige Telekommunikationsanbieter.
Einschränkungen während der Bauarbeiten
Muss ich mit Lärm, Staub oder Schmutz rechnen?
Ja, während der Bauarbeiten kann es zeitweise laut, staubig oder schmutzig werden. Wir halten die Belastungen so gering wie möglich.
Wird es Einschränkungen bei Parkplätzen geben?
Ja, in einzelnen Bauabschnitten können Parkplätze vorübergehend wegfallen. Wir halten diese Zeit so kurz wie möglich und geben die Flächen nach den Arbeiten wieder frei.
Bleiben Gebäude für Besucher*innen, Post und Lieferdienste erreichbar?
Ja, grundsätzlich bleiben alle Grundstücke erreichbar. Kurze Einschränkungen sind möglich. Wir kündigen sie rechtzeitig an.
Kommt es zu Unterbrechungen bei Strom oder Telekommunikation?
Kurze Unterbrechungen sind möglich, zum Beispiel bei der Umstellung des Stromanschlusses. Geplante Unterbrechungen kündigen wir frühzeitig an.
Wie werden kurzfristige Einschränkungen angekündigt?
Kurzfristige Einschränkungen, etwa bei Zufahrten, Gehwegen oder Parkplätzen, kündigen wir meist direkt vor Ort an. Das geschieht mit Schildern an der Baustelle, Aushängen an Eingängen oder persönlich durch Mitarbeitende der Netze BW oder der Partnerfirmen. Wenn möglich, informieren wir zusätzlich auf dieser Webseite und im Gemeindeblatt.
Verkehr und Erreichbarkeit
Wird es Straßensperrungen oder Umleitungen geben?
Je nach Bauabschnitt kann es vorübergehend halbseitige oder vollständige Sperrungen und Umleitungen geben. Alle Verkehrsmaßnahmen stimmen wir mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ab. Anwohner*innen informieren wir nach Möglichkeit vorher.
Wie wird der Verkehr während der Bauarbeiten geregelt?
Den Verkehr regeln wir so, wie es die Behörde genehmigt hat. Je nach Lage nutzen wir Verkehrszeichen, Absperrungen oder Baustellenampeln. So schützen wir alle Verkehrsteilnehmenden und halten die Einschränkungen gering.
Bleiben Rettungswege frei?
Ja. Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei kommen während der gesamten Bauzeit durch. Rettungswege halten wir in Abstimmung mit den Behörden jederzeit frei.
Wie funktioniert die Müllabfuhr während der Bauphase?
Die Müllabfuhr läuft auch während der Bauphase möglichst normal weiter. In Ausnahmefällen kann es nötig sein, dass Anwohner*innen ihre Mülltonnen an gut erreichbare Sammelpunkte stellen müssen.
Stromnetz und Freileitungen
Warum wird auch mein Stromanschluss verändert?
Wir nutzen die Baumaßnahme, um alte Freileitungen durch moderne Erdkabel zu ersetzen. Das erhöht die Versorgungssicherheit und macht das Netz weniger störanfällig, zum Beispiel bei Sturm. Außerdem verschönern wir das Ortsbild, weil Freileitungen und Dachständer langfristig verschwinden.
Welche Gebäude erhalten einen neuen Strom-Hausanschluss?
Grundsätzlich erhalten alle Gebäude im Ausbaugebiet einen neuen Strom-Hausanschluss, die heute noch über Freileitungen und Dachständer versorgt werden. Dort nutzen wir die gemeinsame Baumaßnahme, um die Stromversorgung schrittweise auf moderne Erdkabel umzustellen. Welche Gebäude betroffen sind, ergibt sich aus unserer Netzplanung. Kommunen und Eigentümer*innen informieren wir darüber schriftlich.
Warum werden Stromleitungen unter die Erde verlegt?
Mit der Energiewende steigen die Anforderungen an unser Stromnetz. Immer mehr Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und E-Autos speisen Strom ein oder brauchen Strom. Damit unser Verteilnetz das leisten kann, modernisieren wir es und verlegen es schrittweise unter die Erde.
Warum bleiben Freileitungen und Dachständer zunächst bestehen?
Wir bauen die Freileitungen erst ab, wenn alle Gebäude eines Versorgungsabschnitts sicher auf die neuen Erdkabel-Hausanschlüsse umgestellt sind. Bis dahin laufen Freileitungen und Erdkabel parallel. So bleibt die Versorgung durchgehend gesichert. Der Parallelbetrieb kann bis zu zwei Jahre dauern.
Es hängt davon ab, wann alle Haushalte innerhalb eines Stromkreises intern auf den neuen Hausanschlusskasten umgebaut sind und uns alle Fertigstellungsanzeigen ihrer Elektrofachkräfte vorliegen.
Kommt es bei der Umstellung zu einer Stromunterbrechung?
Ja, für die Umstellung ist in der Regel eine kurze Stromunterbrechung nötig. Zeitpunkt und voraussichtliche Dauer teilen wir den betroffenen Haushalten rechtzeitig mit. Wir halten die Unterbrechung so kurz wie möglich.
Schäden, Mängel und Beschwerden
Was soll ich tun, wenn ein Schaden entstanden ist?
Betroffene dokumentieren den Schaden möglichst detailliert und senden uns die Dokumentation über das Kontaktformular dieser Webseite. Sobald uns die Schadensmeldung vorliegt, kümmern wir uns zügig um die Schadensabwicklung.
Welche Angaben werden für eine Schadensmeldung benötigt?
Für eine Schadensmeldung brauchen wir möglichst folgende Angaben:
- Kontaktdaten
- Ort / Adresse des Schadens
- Datum und Uhrzeit
- kurze Beschreibung: Was ist beschädigt und wie ist es passiert?
- Hinweise zu beteiligten Firmen oder Fahrzeugen
- Hinweise zum Verursacher des Schadens
- Fotos der Schadstelle, wenn möglich
So können wir den Schaden eindeutig zuordnen und schneller prüfen.
Wer prüft Schäden im Zusammenhang mit den Bauarbeiten?
Zunächst nehmen die Projektleitung oder die Baukoordination der Netze BW den Schaden auf und bewerten ihn. Bei Bedarf ziehen wir die ausführenden Partnerfirmen hinzu. Je nach Schaden binden wir auch Fachabteilungen oder externe Gutachter*innen ein, um Ursache und Zuständigkeit zu klären.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt von Art und Umfang des Schadens ab. Einfache Fälle klären wir oft schnell. Sind mehrere Beteiligte betroffen oder ist eine Begutachtung vor Ort nötig, dauert es länger. Wir prüfen jeden Schaden zeitnah und stimmen eine Lösung mit den Betroffenen ab.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Bearbeitung nicht zufrieden bin?
Wer mit der Bearbeitung nicht zufrieden ist, wendet sich bitte zuerst an die bekannte Ansprechperson. Bleiben Fragen offen, können Betroffene weitere Unterlagen einreichen oder um eine erneute Prüfung bitten.
Wie kann ich Lärm, Schmutz, eine Sperrung oder ein anderes Problem melden?
Anwohner*innen können sich direkt vor Ort an die Baukoordination der Netze BW, die Bautrupps oder die Bauleitung wenden. Bitte beschreiben sie dabei möglichst genau, was stört: Ort, Zeitpunkt und Situation. So können wir gezielt reagieren.
Wie melde ich einen Mangel nach Abschluss der Bauarbeiten?
Fällt Anwohner*innen nach Abschluss der Bauarbeiten ein Mangel auf, melden sie ihn bitte direkt der Netze BW. Hilfreich ist eine genaue Beschreibung mit Ort, Zeitpunkt und Art des Mangels, gern mit Fotos.
Wiederherstellung der Oberflächen
Werden Straßen, Gehwege und private Flächen wiederhergestellt?
Ja. Nach den Bauarbeiten stellen wir Straßen, Gehwege und private Flächen, die wir öffnen mussten, fachgerecht wieder her.
Warum wird eine Oberfläche manchmal zunächst nur provisorisch geschlossen?
Wegen des Wetters oder des Bauablaufs schließen wir eine Oberfläche manchmal zunächst provisorisch. So bleibt sie bis zur endgültigen Wiederherstellung sicher nutzbar.
Wann erfolgt die endgültige Asphaltierung oder Pflasterung?
Das hängt vom Bauablauf und vom Wetter ab. Asphalt lässt sich zum Beispiel erst ab einer bestimmten Außentemperatur verarbeiten.
Kontakt und Unterstützung
An wen kann ich mich bei Fragen zu den Bauarbeiten wenden?
Für Fragen, Vorschläge, Beschwerden oder Mängelanzeigen ist das Projektteam der Netze BW über das Kontaktformular dieser Webseite sowie folgendermaßen erreichbar:
Rund um den Bau der Glasfaserleitungen:
- Telefon: 0711 289-20640
- E-Mail: tk_hausanschluss_sued@netze-bw.de
Rund um den Stromnetzausbau:
- Telefon: 0711 289-54140
- E-Mail: ortsnetzverkabelung@netze-bw.de
Wir nehmen jede Meldung auf und prüfen sie mit den zuständigen Fachbereichen oder der Bauleitung. Anschließend stimmen wir das weitere Vorgehen mit den Betroffenen ab.
Fragen zu Tarifen, Produkten, Laufzeiten, Routern und zum Glasfaservertrag beantwortet die NetCom BW bzw. der jeweilige Telekommunikationsanbieter.